EU-Entwaldungsverordnung · Geodaten

EUDR-GeoJSON: Geodaten Ihrer Lieferanten als prüffähige Geolokalisierungsdatei

Eine EUDR-GeoJSON-Datei ist der Geodaten-Teil der Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS): Sie beschreibt die Grundstücke, auf denen Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja, Palmöl oder Rinder erzeugt wurden, als Punkte und Polygone, die das EU-Informationssystem (TRACES) lesen kann. Diese Datei schicken Lieferanten selten. Sie schicken Excel-Tabellen mit vertauschten Spalten, GPS-Werte in Grad-Minuten-Sekunden, UTM-Koordinaten vom Vermesser, Polygone, die nicht geschlossen sind. Ich wandle diese Listen in eine saubere EUDR-GeoJSON-Datei um, prüfe sie gegen die veröffentlichten Dateiregeln der EU und die Geolokalisierungs-Definition der Verordnung und liefere eine schriftliche Liste dessen, was ich ändern musste oder nicht bestätigen konnte.

Kurz gesagt

Das mache ich

  • Koordinatenlisten von Lieferanten (Excel, CSV, KML, GPS-Exporte, Vermessungsdateien in UTM, Grad-Minuten-Sekunden) in eine EUDR-taugliche GeoJSON-FeatureCollection in WGS 84 umwandeln.
  • Korrigieren, was sich aus den Daten selbst korrigieren lässt: vertauschte Breite/Länge, offene Ringe, sich kreuzende Kanten, doppelte Flächen, zu viele oder zu wenige Nachkommastellen, falsch geschriebene Eigenschaften.
  • Die Fläche jedes Grundstücks in einer flächentreuen Projektion in Hektar berechnen und Flächen über 4 ha markieren, die nur als Punkt geliefert wurden.
  • Jede Datei mit meinem Prüfprogramm prüfen, das die „GeoJSON File Description“ der EU und Art. 2 Nr. 28 der Verordnung (EU) 2023/1115 umsetzt, und den Bericht mitliefern.
  • Die Fragen, die nur der Lieferant beantworten kann (Datum, Eckpunktreihenfolge, Neuvermessung), so formulieren, dass Sie sie weiterleiten können.

Nicht Teil dieser Leistung

  • Sorgfaltspflicht und Risikobewertung. Verantwortlich für Sorgfaltserklärung und Risikobewertung ist der Marktteilnehmer, der das Erzeugnis in der EU in Verkehr bringt – meist der Importeur. Ich bereite einen Baustein dafür vor: die Geodatendatei.
  • Entwaldungsprüfung. Ob eine Fläche am 31. Dezember 2020 Wald war, klären Satelliten-Monitoring-Anbieter oder Datensätze wie das EU-Waldobservatorium, nicht eine Formatprüfung.
  • Legalität der Erzeugung. Nutzungsrechte, Einschlagsgenehmigungen und das Recht des Erzeugerlandes gehören zu Ihrer Rechtsberatung und den zuständigen Behörden.
  • Einreichen der Sorgfaltserklärung in TRACES in Ihrem Namen sowie die Zolltarifierung. Das bleibt beim Marktteilnehmer, seinem Bevollmächtigten und dem Zollberater.

Ist diese Seite für Sie?

Diese Seite ist für Sie, wenn eine dieser Situationen auf Sie zutrifft:

  • Sie importieren Holz, Möbel, Papier, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Soja oder Palmöl-Erzeugnisse, unter anderem aus der Türkei, und die Koordinatenlisten Ihrer Lieferanten lassen sich nicht in TRACES hochladen – oder sie laden, und die Flächen liegen im Meer.
  • Sie sind Lieferant in der Türkei, und Ihr Kunde in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verlangt „die Geolokalisierung der Flächen“ oder „ein EUDR-GeoJSON“.
  • Sie haben eine Tabelle von einem Forstbetrieb, einer Genossenschaft oder einem Vermesser und wissen nicht, in welchem Koordinatensystem sie vorliegt.
  • TRACES hat Ihren Upload mit einem Geometriefehler abgelehnt, und niemand kann sagen, welche Fläche das Problem ist.

Prüfen Sie Ihre Datei in einer Minute

Öffnen Sie die GeoJSON-Datei in einem einfachen Texteditor und sehen Sie sich das erste Koordinatenpaar an.

  • Die erste Zahl muss die geografische Länge sein, die zweite die Breite. Für eine Fläche in der Türkei liegt die erste Zahl etwa zwischen 26 und 45, die zweite zwischen 36 und 42. Ist es umgekehrt, liegt die Fläche im falschen Land.
  • Zahlen wie 641073.0, 4383673.6 sind Meter in einem projizierten System (UTM), keine Grad. Die Datei muss umgerechnet werden.
  • Zählen Sie die Nachkommastellen: Die Verordnung verlangt mindestens sechs.
  • In jedem Polygon muss das letzte Koordinatenpaar das erste wiederholen.
  • Suchen Sie nach "Area": Der Wert muss eine Zahl ohne Anführungszeichen und mit Dezimalpunkt sein, also "Area": 2.5, nicht "Area": "2,5".

Wer diese fünf Punkte besteht, hat noch keine gültige Datei. Sich kreuzende Kanten, doppelte Flächen und das geodätische Datum der Ursprungsvermessung sieht man so nicht.

Lesen Sie weiter für die technischen Einzelheiten. Unten: was die EU-Dateiregeln verlangen, ein gemessenes Beispiel mit einer absichtlich fehlerhaften Lieferantenliste, Dateien und Berichte zum Download und die aktuellen Anwendungstermine. Wenn Sie abkürzen möchten, senden Sie eine Lieferantenliste, und ich sage Ihnen, was daran nicht stimmt.

Was eine EUDR-Geodatendatei enthalten muss

Eine EUDR-Geodatendatei ist eine GeoJSON-FeatureCollection in WGS 84 mit einem Punkt oder Polygon je Grundstück und mindestens sechs Nachkommastellen. Flächen über vier Hektar (bei allen Rohstoffen außer Rindern) müssen Polygone sein. Der Rest ist Dateihygiene, die das EU-System streng prüft.

Die rechtliche Definition: Art. 2 Nr. 28

Die Verordnung (EU) 2023/1115 definiert „Geolokalisierung“ als die geografische Lage einer Fläche, beschrieben durch Breiten- und Längenkoordinaten, die mindestens einem Breiten- und einem Längengrad entsprechen und mindestens sechs Dezimalstellen verwenden; für Flächen von mehr als vier Hektar, die zur Erzeugung der relevanten Rohstoffe außer Rindern genutzt werden, sind Polygone mit ausreichend Breiten- und Längenpunkten zur Beschreibung des Umfangs jeder Fläche anzugeben (konsolidierte Fassung, EUR-Lex, sinngemäß wiedergegeben).

Die Dateiregeln der EU

Die Kommission veröffentlicht die technischen Regeln in der EUDR GeoJSON File Description (die von mir verwendete Seite trägt den Vermerk „Updated 17 August 2026“). In der Praxis zählt:

  • Koordinaten in WGS 84 (EPSG:4326), Dezimalgrad, in der Reihenfolge Länge, Breite. Andere Koordinatensysteme sind vorher umzurechnen.
  • Zulässige Geometrien: Point, MultiPoint, Polygon, MultiPolygon. LineString wird abgelehnt.
  • Ein Polygon hat mindestens vier Koordinatenpaare und ist geschlossen. Polygone mit Löchern und Formen mit sich kreuzenden Linien werden nicht verarbeitet.
  • Das System schneidet auf sechs Nachkommastellen ab. Mehr zu senden bringt nichts und kann ungültige Formen erzeugen, wenn zwei Eckpunkte zusammenfallen.
  • Optionale Eigenschaften mit exakter Schreibweise: ProducerName, ProducerCountry (ISO-Code mit zwei Buchstaben, z. B. TR), ProductionPlace (empfohlen), Area (Hektar, als Zahl). Ein Punkt ohne Area gilt als 4 ha.
  • Größenlimit: 25 MB je Sorgfaltserklärung, alle GeoJSON-Dateien zusammen.

Wo Lieferantendaten typischerweise scheitern

Fast nie an der Form der Fläche, sondern an der Übergabe: eine Spalte „Enlem“ (türkisch für Breite), in der Längengrade stehen; ein GPS-Gerät im Format Grad-Minuten-Sekunden; eine Vermessungsdatei in UTM-Zone 35 oder 36; eine Tabelle, die 39,580430 mit Dezimalkomma speichert; eine Grenze, bei der zwei Ecken vertauscht eingegeben wurden. Jeder dieser Fälle ergibt eine Datei, die in Excel gut aussieht und beim Upload scheitert – oder, schlimmer, durchgeht und auf den falschen Ort zeigt.

Warum eine gültige Datei trotzdem falsch sein kann

Ältere türkische Vermessungsdaten liegen oft im Datum ED50 statt in WGS 84 vor. Die Zahlen sehen ähnlich aus, die Lage ist eine andere. Kein Dateiprüfprogramm kann erkennen, welches Datum ein Vermesser verwendet hat. Das Beispiel unten misst, wie groß dieser Unterschied für eine Fläche ist.

Nachweis: eine fehlerhafte Lieferantenliste, vorher und nachher

Hier ist ein gemessenes Beispiel mit fiktiven Daten, kein Kundenauftrag. Ich habe eine Lieferantenliste für neun Holzflächen mit den Fehlern angelegt, die ich in echten Listen erwarte, sie auf dem schnellen Weg umgewandelt, geprüft, korrigiert und erneut geprüft.

Quelle und Datenstatus

Der Lieferant „Örnek Orman Ürünleri A.Ş.“, die Flächennummern und alle Koordinaten sind erfunden. Sie wurden für dieses Beispiel per Skript erzeugt und bei Dursunbey (Provinz Balıkesir), einem realen Forstgebiet, platziert; es sind keine echten Flurstücke. Jede Datei trägt den Hinweis „FICTIONAL EXAMPLE“. Die Regeln stammen aus der EU GeoJSON File Description (Stand 17. August 2026) und Art. 2 Nr. 28 der Verordnung. Prüfprogramm und Korrekturskript sind mein eigener Python-Code (shapely 2.1.2, pyproj 3.7.2 mit PROJ 9.5.1) und im Download enthalten.

Die Lieferantenliste: 47 Koordinatenzeilen für 9 Flächen, Semikolon-getrennt, Dezimalkomma. Eingebaute Fehler: P01 Breite und Länge vertauscht, P02 in Grad-Minuten-Sekunden, P03 in UTM-Metern, P04 nicht geschlossen, P05 eine „Fliege“ (zwei Ecken vertauscht), P06 eine 9-ha-Fläche als Punkt, P07 ein Punkt mit einer Nachkommastelle, eine Kopie von P04 und P09 mit zehn Nachkommastellen, bei dem zwei Ecken bei sechs Stellen zusammenfallen.

Was fehlerhaft war – gemessen

Die schnelle Umwandlung ergab ein GeoJSON mit 9 Features und 2.844 Byte. Ergebnis meines Prüfprogramms: FAIL – 45 Fehler, 14 Warnungen, 2 Hinweise.

Vorher: schnelle Umwandlung der fiktiven Lieferantenliste – Befunde nach Regel
BefundRegelquelleAnzahlFlächen
Eigenschaft als productionplace geschrieben (Groß-/Kleinschreibung)EU-Dateiregeln, Fehler 99 Fehleralle
Area als Text, z. B. "11,0" (wird als 0 gelesen)EU-Dateiregeln, Fehler 149 Fehleralle
ProducerCountry: "TUR" statt TREU-Dateiregeln, Fehler 129 Fehleralle
Weniger als 6 NachkommastellenArt. 2 Nr. 286 FehlerP01, P04, P05, P06, P07, Kopie
Polygon nicht geschlossenEU-Dateiregeln, Fehler 45 FehlerP01, P04, P05, Kopie, P09
Koordinaten als Text (GMS), 6 von 6 EckpunktenEU-Dateiregeln1 FehlerP02
Außerhalb des Wertebereichs, z. B. [641073.0, 4383673.6] (UTM-Meter)EU-Dateiregeln, Fehler 111 FehlerP03
Außerhalb der Türkei – Breite/Länge vertauschteigene Plausibilitätsprüfung1 FehlerP01
Selbstüberschneidung („Fliege“)EU-Dateiregeln, Fehler 1–21 FehlerP05
9-ha-Fläche als PunktArt. 2 Nr. 281 FehlerP06
Zwei Eckpunkte nach Kürzung auf 6 Stellen identischEU-Dateiregeln, Fehler 71 FehlerP09
Gleiche Geometrie wie eine andere Flächeeigene Plausibilitätsprüfung1 FehlerKopie von P04
ProductionPlace fehltEU-Empfehlung9 Warnungenalle
Angegebene Fläche weicht um mehr als 10 % von der gemessenen abeigene Plausibilitätsprüfung3 WarnungenP04, Kopie, P09
Ring im Uhrzeigersinn; mehr als 6 NachkommastellenRFC 7946; EU-Dateiregeln1 + 1 WarnungenP01; P09

Die vertauschte Fläche P01 ist ein gültiges Polygon am falschen Ort: Sie ergibt 11,5666 ha auf 28,6° Breite statt 10,1771 ha an der richtigen Stelle. Ein Teil der Nachkommastellen-Fehler entsteht durch die schnelle Umwandlung selbst, die Nullen am Ende abschneidet (aus 39.580430 wird 39.58043).

Was ich geändert habe

Das Korrekturskript schrieb 21 Einträge in ein Änderungsprotokoll. Zusammengefasst: Vertauschung bei P01 erkannt und korrigiert; P02 aus Grad-Minuten-Sekunden umgerechnet; P03 von UTM-Zone 35N (EPSG:32635) nach WGS 84 transformiert; alle Ringe geschlossen und gegen den Uhrzeigersinn ausgerichtet; die Ecken von P05 neu geordnet; die Kopie entfernt; der zusammenfallende Eckpunkt in P09 entfernt; P06 und P07 durch die (ebenfalls fiktive) Neuvermessung des Lieferanten ersetzt; jede Koordinate mit genau sechs Nachkommastellen geschrieben; Eigenschaften korrekt benannt, Flächen als Zahl. Sieben Einträge sind als „Lieferant muss bestätigen“ markiert: das UTM-Datum, die Eckpunktreihenfolge von P05 und die angegebenen Flächen von P02, P04 (samt Kopie), P05 und P09, die um mehr als 10 % von der gemessenen Grenze abweichen.

Was das Prüfprogramm nach der Korrektur meldet

Die korrigierte Datei hat 8 Features (7 Polygone, 1 Punkt) und 3.105 Byte. Ergebnis: PASS – 0 Fehler, 0 Warnungen. Auch die Prüfung der GeoJSON-Bibliothek und die Geometrieprüfung von shapely melden alle 8 Geometrien als gültig.

Nachher: korrigierte FeatureCollection, gemessen am 28. September 2026
FlächeGeometrieAngabe des LieferantenGemessene Fläche (flächentreu)Übereinstimmung mit fiktiver Referenz (IoU)
P01Polygon, 7 Ecken11 ha10,18 ha0,9997
P02Polygon, 6 Ecken6 ha4,90 ha0,9937
P03Polygon, 8 Ecken15 ha13,66 ha0,9997
P04Polygon, 6 Ecken8 ha6,70 ha0,9997
P05Polygon, 5 Ecken5 ha3,68 ha0,9997
P06Polygon, 7 Ecken (vorher Punkt)9 ha8,20 ha0,9997
P07Punkt (unter 4 ha)2,5 haArea 2,5 ha—
P09Polygon, 6 Ecken3 ha2,44 ha0,9996

Die Flächen sind in einer flächentreuen azimutalen Lambert-Projektion mit Zentrum auf der jeweiligen Fläche berechnet und mit der geodätischen Fläche auf dem WGS-84-Ellipsoid gegengeprüft; beide stimmen auf vier Nachkommastellen überein. IoU (Schnittmenge durch Vereinigungsmenge) vergleicht jedes korrigierte Polygon mit der erfundenen „wahren“ Form; 1 wäre identisch. P02 liegt am niedrigsten, weil das GPS des Lieferanten Sekunden nur mit einer Nachkommastelle lieferte. Ein Regel-Selbsttest mit absichtlich defekten Dateien (Linie statt Polygon, Loch, Ring im Uhrzeigersinn, gerade Linie, Ring mit drei Punkten) löste in 5 von 5 Fällen die erwartete Regel aus.

Was das Prüfprogramm nicht meldet

Ein sauberer Bericht besagt, dass die Datei den veröffentlichten Regeln folgt. Ob die Koordinaten die richtige Fläche beschreiben, besagt er nicht.

Das Datum der Quelldaten

Wären die UTM-Werte von P03 in Wahrheit ED50 statt WGS 84, läge jede Ecke 191,6 m daneben (gemessen mit der Transformation „ED50 to WGS 84 (30)“). Weder mein Prüfprogramm noch TRACES kann das erkennen; nur Lieferant oder Vermesser können es bestätigen.

Die Genauigkeit der Vermessung

P07 kam mit einer Nachkommastelle; der neu vermessene Punkt liegt 5.052,7 m entfernt. Einen groben Wert mit Nullen auf sechs Stellen aufzufüllen, besteht jede Formatprüfung. Ein GPS-Wert mit Zehntelsekunden ist nur auf etwa 3 m genau, gleich wie viele Nachkommastellen dastehen.

Entwaldung und Legalität

Das Prüfprogramm betrachtet keine Satellitendaten, keinen Stichtag 31. Dezember 2020, keine Nutzungsrechte und keine Genehmigungen. Das gehört zur Sorgfaltspflicht und Risikobewertung des Marktteilnehmers.

Annahme durch TRACES

Mein Prüfprogramm setzt die veröffentlichten Regeln um; es ist nicht das EU-Informationssystem. Für dieses Beispiel wurde keine Erklärung eingereicht. Überlappungen und Dubletten werden nur innerhalb einer Datei geprüft, die Länderprüfung ist ein grobes Rechteck.

Zwei Karten desselben fiktiven Gebiets bei Dursunbey. Links, vorher: nur vier Flächen lassen sich zeichnen, als offene orange Umrisse, darunter eine Fliegenform und eine Kopie; ein Kasten nennt P01, P02, P03 und P07 als außerhalb der Karte oder nicht darstellbar. Rechts, nachher: sieben geschlossene blaue Polygone mit Flächenangaben von 2,44 bis 13,66 Hektar und ein Punkt für P07.
Vorher und nachher im selben Kartenausschnitt. Links die schnelle Umwandlung – vier Flächen lassen sich hier nicht einmal darstellen. Rechts die korrigierte Datei mit gemessenen Flächen. Fiktive Flächen, ohne Hintergrundkarte; Beschriftungen im Bild auf Englisch.

Dateien herunterladen und selbst prüfen

Das ZIP enthält die fiktive Lieferantenliste und die Neuvermessung, die schnelle und die korrigierte GeoJSON-Datei, das Prüfprogramm, Umwandlungs- und Korrekturskript, das Änderungsprotokoll, beide Prüfberichte (Text und JSON) und eine maschinenlesbare Zusammenfassung aller gemessenen Werte.

EUDR-GeoJSON-Beispiel – Downloads
DateiInhaltGröße
Beispiel komplett (ZIP)Eingangslisten, GeoJSON vorher/nachher, Prüf- und Korrekturskripte, Änderungsprotokoll, Berichte, Befunde192 KB
Karte vorher/nachher (PNG)Die Abbildung oben in voller Auflösung194 KB

Beide GeoJSON-Dateien lassen sich in jedem GIS (zum Beispiel QGIS) oder in einem Texteditor öffnen. Das Prüfprogramm starten Sie mit python3 eudr-geojson-validator.py ihredatei.geojson.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine GeoJSON-Datei, die die veröffentlichten EU-Dateiregeln erfüllt, den Bericht, der das belegt, und eine klare Liste dessen, was noch beim Lieferanten liegt.

  • Eine EUDR-taugliche GeoJSON-FeatureCollection je Sorgfaltserklärung oder je Lieferant, mit ProductionPlace, ProducerName, ProducerCountry und numerischer Area.
  • Den Prüfbericht zu jeder Datei, vorher und nachher.
  • Ein Änderungsprotokoll je Fläche: was umgerechnet, korrigiert, entfernt oder ersetzt wurde.
  • Eine Tabelle der gemessenen Flächen und Eckpunktzahlen, mit Markierung, wo angegebene und gemessene Fläche auseinanderliegen.
  • Eine Liste offener Fragen an den Lieferanten (Datum, Grenzverlauf, Neuvermessung von Punkten über 4 ha), zum direkten Weiterleiten formuliert.
  • Auf Wunsch eine Karte aller Flächen für Ihre eigene Kontrolle vor dem Upload.

So läuft die Arbeit ab

Sie senden zuerst eine echte Lieferantenliste; der Preis steht fest, bevor die Arbeit beginnt.

  1. Senden Sie eine Lieferantenliste. Tabelle, KML oder GeoJSON, so wie Sie sie erhalten haben, und den Rohstoff. Ich sage Ihnen, was daran falsch ist und was nur der Lieferant beantworten kann.
  2. Sie erhalten Umfang und Festpreis für alle Listen, bevor etwas beginnt.
  3. Ich erledige die Arbeit. Sie erhalten als Entwurf gekennzeichnete Vorschaudateien mit Prüfbericht und Änderungsprotokoll, zur eigenen Kontrolle oder zum Test in der Abnahmeumgebung (Acceptance) von TRACES.
  4. Ihre Freigabe gibt die endgültigen Dateien frei, dazu die Berichte und die Fragenliste für Ihre Lieferanten.

Preise

Ich kalkuliere jeden Auftrag, nachdem ich das Material gesehen habe. Zwanzig saubere GPS-Punkte einer Genossenschaft sind ein anderer Auftrag als vierhundert Polygone in drei Koordinatensystemen mit Dubletten über mehrere Lieferanten hinweg. Sie erhalten einen Festpreis für das Paket, bevor die Arbeit beginnt – keine Abrechnung nach Stunden.

Warum das jetzt wichtig ist

Die EUDR gilt ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und ab dem 30. Juni 2027 für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen. Jede Sorgfaltserklärung braucht die Geolokalisierung. Wie die Regeln auf Ihr Unternehmen anzuwenden sind, klärt Ihre Rechtsberatung; diese Seite behandelt die Datei.

  • Anwendungstermine. Die Europäische Kommission nennt: große und mittlere Marktteilnehmer 30. Dezember 2026; Kleinst- und Kleinunternehmen 30. Juni 2027; Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen, 30. Dezember 2026. Die Termine beruhen auf der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650. Stand meiner Prüfung: 28. September 2026 – die Termine wurden schon zweimal verschoben, prüfen Sie sie vor Gebrauch erneut.
  • Produktumfang 2026 geändert. Laut Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2026 nimmt der delegierte Rechtsakt zum Produktumfang unter anderem Rinderhäute, Felle und Leder, Waren aus vulkanisiertem Kautschuk und runderneuerte Reifen aus dem Anwendungsbereich heraus und fügt löslichen Kaffee, bestimmte Palmöl-Derivate und gefrorene Rinderzungen hinzu; neu aufgenommene Erzeugnisse fallen ab dem 30. Dezember 2027 darunter. Ob Ihre Zolltarifnummer betroffen ist, bestätigt Ihr Zollberater.
  • Das Informationssystem ist geöffnet. Nach Angaben der Kommission wurde es Ende Juni 2026 wieder geöffnet, mit vereinfachten Erklärungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger. Der Sammel-Upload von Geodaten nutzt das oben beschriebene GeoJSON-Format.
  • Lieferketten mit der Türkei. Die Pflicht trifft den Marktteilnehmer, der in der EU in Verkehr bringt. Die Geodaten aber müssen vom Lieferanten kommen – und je früher sie in brauchbarer Form vorliegen, desto weniger Rückfragen vor der ersten Erklärung.

Häufige Fragen

Wer muss die Sorgfaltserklärung abgeben – der Importeur oder der Lieferant in der Türkei?

Die Erklärung gibt der Marktteilnehmer ab, der das Erzeugnis in der EU in Verkehr bringt oder aus ihr ausführt; bei Waren aus der Türkei ist das meist der Importeur. Der türkische Lieferant liefert die nötigen Informationen, vor allem die Geolokalisierung der Flächen. Wer in Ihrer konkreten Konstellation Marktteilnehmer ist, klärt Ihre Rechtsberatung.

Brauche ich Polygone, oder reichen Punkte?

Nach Art. 2 Nr. 28 brauchen Flächen über vier Hektar ein Polygon, außer bei Rindern. Flächen bis vier Hektar dürfen als einzelner Punkt mit sechs Nachkommastellen angegeben werden. Einen Punkt ohne Area-Wert behandelt das System als 4 ha.

Mein Lieferant hat UTM-Koordinaten oder Grad-Minuten-Sekunden geschickt. Lässt sich das verwenden?

Ja. Beides wird in WGS-84-Dezimalgrad umgerechnet, wie bei P02 und P03 im Beispiel. Für UTM brauche ich Zone und Datum; ist das Datum unbekannt, führe ich es als offene Frage, denn WGS 84 und ED50 lagen im Beispiel 191,6 m auseinander.

Beweist eine gültige GeoJSON-Datei, dass mein Erzeugnis entwaldungsfrei ist?

Nein. Die Datei sagt nur, wo die Flächen liegen. Ob dort nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde und ob legal erzeugt wurde, gehört zur Sorgfaltspflicht und Risikobewertung des Marktteilnehmers, gestützt auf Satellitendaten, Dokumente und Rechtsberatung.

Können Sie die Datei für uns in TRACES hochladen?

Nein. Die Sorgfaltserklärung reicht der Marktteilnehmer oder sein Bevollmächtigter ein. Ich liefere Datei und Bericht; hochladen tun Sie oder Ihr Kunde. Den Upload können Sie vorher in der Abnahmeumgebung von TRACES testen.

Ist garantiert, dass TRACES eine von Ihnen geprüfte Datei annimmt?

Nein. Mein Prüfprogramm setzt die von der Kommission veröffentlichten Regeln in der im Bericht genannten Fassung um. Das EU-System kann zusätzliche Prüfungen anwenden oder seine Regeln ändern. Der Bericht zeigt genau, was geprüft wurde.

Was gilt für Rinder und Leder?

Für Rinder gilt die Vier-Hektar-Polygonregel des Art. 2 Nr. 28 nicht, Punkte mit sechs Nachkommastellen genügen. Leder ist eine eigene Frage: Die Kommission hat im Juli 2026 angekündigt, Rinderhäute, Felle und Leder aus dem Produktumfang zu nehmen. Ob Ihre Erzeugnisse noch erfasst sind, klärt Ihr Zollberater.

Verwandte Leistungen

Senden Sie mir eine Lieferantenliste

Eine Liste – die, die nicht hochgeladen werden konnte, oder die, die Sie gerade weitergeben wollen. Sie erhalten eine klare Auskunft, was daran falsch ist und was nur Ihr Lieferant beantworten kann.

Ali Karabüyük · Tekirdağ, Türkei · Zusammenarbeit aus der Ferne, weltweit · Dokumenten- und Bildproduktion seit 2004, hauptberuflich seit 2008.