Leichte Sprache – Entwurf, nicht geprüft

Ihre Rechte bei persönlichen Daten

Über diesen Text

Dieser Text ist in Leichter Sprache.

Der Text erklärt 2 Teile von einem Gesetz in der Türkei.

Das Gesetz hat die Nummer 6698.

Der Text hilft Ihnen beim Verstehen.

Rechtlich gilt nur der echte Gesetzes·text.

Wichtige Wörter

Persönliche Daten

Persönliche Daten sind Infos über Sie.

Zum Beispiel Ihr Name, Ihre Telefon·nummer oder Ihre Adresse.

Stelle

Eine Stelle benutzt Ihre persönlichen Daten.

Das ist zum Beispiel eine Firma, eine Bank oder ein Amt.

Im Gesetz heißt die Stelle: Verantwortlicher.

Daten·schutz·amt

Das Daten·schutz·amt ist ein Amt in der Türkei.

Das Amt schützt persönliche Daten.

Antrag

Ein Antrag ist ein Brief an eine Stelle.

In dem Brief fragen Sie etwas.

Oder Sie wollen etwas von der Stelle.

Löschen

Löschen heißt: Die Daten sind dann ganz weg.

Widersprechen

Widersprechen heißt: Sie sind gegen eine Entscheidung.

Ihre Rechte

Eine Stelle benutzt vielleicht Ihre persönlichen Daten.

Sie dürfen der Stelle einen Antrag schicken.

Sie haben diese Rechte.

  • Benutzt die Stelle meine Daten?

    Das dürfen Sie fragen.

  • Die Stelle benutzt Ihre Daten.

    Dann dürfen Sie Infos dazu verlangen.

  • Warum benutzt die Stelle meine Daten?

    Das dürfen Sie fragen.

    Benutzt die Stelle die Daten nur dafür?

    Das dürfen Sie auch fragen.

  • Hat die Stelle meine Daten an andere gegeben?

    An wen?

    Das dürfen Sie wissen.

    Die anderen sind in der Türkei oder in einem anderen Land.

  • Ihre Daten sind vielleicht falsch.

    Oder es fehlt etwas.

    Dann dürfen Sie sagen: Die Stelle soll die Daten richtig machen.

  • Manchmal dürfen Sie sagen: Die Stelle soll Ihre Daten löschen.

    Das Gesetz sagt, wann das geht.

    Zum Beispiel: Der Grund für die Daten ist vorbei.

  • Die Stelle hat Ihre Daten richtig gemacht oder gelöscht.

    Vielleicht hat die Stelle die Daten vorher an andere gegeben.

    Dann dürfen Sie sagen: Die Stelle soll auch den anderen Bescheid sagen.

  • Manchmal prüft nur ein Computer Ihre Daten.

    Der Computer entscheidet dann allein.

    Das Ergebnis ist vielleicht schlecht für Sie.

    Dann dürfen Sie gegen das Ergebnis widersprechen.

  • Die Stelle hat beim Benutzen von Ihren Daten das Gesetz gebrochen.

    Dadurch haben Sie vielleicht einen Schaden.

    Dann dürfen Sie sagen: Die Stelle soll den Schaden bezahlen.

So schicken Sie einen Antrag

  • Schreiben Sie Ihren Antrag auf.

    Schicken Sie den Antrag an die Stelle.

    Das Daten·schutz·amt kann auch andere Wege erlauben.

  • Die Stelle muss Ihnen schnell antworten.

    Die Stelle hat dafür höchstens 30 Tage Zeit.

  • Meistens ist die Antwort kosten·los.

  • Manchmal hat die Stelle zusätzliche Kosten.

    Dann darf die Stelle Geld von Ihnen verlangen.

    Das Daten·schutz·amt bestimmt, wie viel Geld.

  • Die Stelle sagt Ja oder Nein zu Ihrem Antrag.

    Sagt die Stelle Nein, dann muss sie den Grund sagen.

  • Die Stelle schickt Ihnen die Antwort.

    Die Antwort kommt als Brief oder elektronisch.

    Zum Beispiel als E-Mail.

  • Sagt die Stelle Ja, dann muss sie das machen.

  • Manchmal hat die Stelle einen Fehler gemacht.

    Und Sie haben deshalb einen Antrag geschickt.

    Haben Sie Geld bezahlt?

    Dann bekommen Sie das Geld zurück.